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Fragen und Antworten zum Motor-, Segel-, Elektroboot und SUP fahren auf dem See

Frage: Darf man ein kleines Schlauchboot mit Elektromotor ohne Zulassung auf dem See fahren?

Antwort: NEIN

 


Frage: Darf ich ein Schlauchboot mit Paddel ohne Zulassung auf dem See fahren?

Antwort: Ja, aber nur bis zu einer Länge von 2,50m. Ist es größer, braucht es eine Zulassung (Kennzeichen)

 


Frage: Wann brauche ich ein Kennzeichen auf dem See?

Antwort: Wenn das Boot nicht aus eigener Kraft (Hände, Paddel) angetrieben wird.

 


Frage: Darf ich als Urlauber mit meinen Motorboot auf dem See fahren?

Antwort: Nein, für Motorboote mit Verbrennungsmotor gibt es leider keine Urlaubergenehmigungen.

 


Frage: Darf ich als Urlauber mit meinen Segel- und Elektromotorboot für die Zeit meines Urlaubs auf dem See fahren?

Antwort: Es gibt die Möglichkeit für Segel- und Elektromotorboote eine Urlaubergenehmigung zu erwerben. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an das Landratsamt Starnberg.

 


Frage: Darf ich mir eine E-Motor Fine an mein SUP dranbauen?

Antwort: Nein. E-Antriebe für SUP´s erhalten generell keine Genehmigung.

 


Frage: Darf einen E-Motor an mein Kajak anbringen?

Antwort: Nein. E-Antriebe für Kajak´s erhalten generell keine Genehmigung.

 


Frage: Darf ich mit dem SUP und Paddel auf dem See ohne Genehmigung fahren?

Antwort: Ja.