Der Starnberger See liegt eine halbe Stunde südlich von München und bietet zauberhaften Badespaß für jung und alt.
Das Highlight ist die herrliche Aussicht auf die Berge.
Wie auch in den vergangenen Jahren macht das Landratsamt Starnberg darauf aufmerksam, dass das Mitnehmen von Hunden in den Erholungsgebieten während der Badesaison (15. Mai bis 15. September) nicht erlaubt ist.
Die Bevölkerung wird zudem darum gebeten, auf das Füttern der Wasservögel zu verzichten.
Hunde dürfen demzufolge auch nicht an der Leine mitgenommen werden. Dies regelt die entsprechende Benutzungssatzung.
Es wird außerdem darauf hingewiesen,dass das Grillen in den genannten Erholungsgebieten nicht zulässig ist.
Die Einhaltung wird auch diesen Sommer durch einen Sicherheitsdienst kontrolliert.
Nähere Informationen und die Karten über die Erholungsgelände des LK Starnberg gibt es unter www.lk-starnberg.de/Erholungsgebiete.