Fahrten mit privaten Motorbooten auf dem Starnberger See sind grundsätzlich nur sehr eingeschränkt möglich.
Es gibt für den Starnberger See ein festes Kontingent von 255 privaten Lizenzen mit Verbrennungsmotor.
Für jedes Motorboot besteht eine Genehmigungspflicht durch das Landratsamt. Dies gilt auch für Schlauchboote mit Verbrennungs- oder Elektromotor.
Die Wartezeit für Verbrennungsmotoren beträgt im Moment ca. 18 Jahre.