Fahrten mit privaten Motorbooten auf dem Starnberger See sind grundsätzlich nur sehr eingeschränkt möglich.
Es gibt für den Starnberger See ein festes Kontingent von 255 privaten Lizenzen mit Verbrennungsmotor.
Für jedes Motor- / Elektroboot besteht eine Genehmigungspflicht durch das LRA Starnberg.
Dies gilt auch für Schlauchboote mit Verbrennungs- oder Elektromotor oder SUP´s mit E-Motor.
Die Wartezeit für eine Zulassung von Verbrennungsmotoren beträgt im Moment ca. 12 Jahre.
Frage: Darf man ein kleines Schlauchboot mit Elektromotor ohne Zulassung auf dem See fahren?
Antwort: NEIN
Frage: Darf ich ein Schlauchboot mit Paddel ohne Zulassung auf dem See fahren?
Antwort: Ja
Frage: Wann brauche ich ein Kennzeichen auf dem See?
Antwort: Solange das Boot aus eigener Kraft (Hände, Paddel) angetrieben wird, braucht man keine Zulassung auf dem See
Frage: Darf ich als Urlauber mit meinen Motorboot auf dem See fahren?
Antwort: Nein, für Motorboote mit Verbrennungsmotor gibt es leider keine Urlaubergenehmigungen.
Frage: Darf ich als Urlauber mit meinen Segel- und Elektromotorboot für die Zeit meines Urlaubs auf dem See fahren?
Antwort: Es gibt die Möglichkeit für Segel- und Elektromotorboote eine Urlaubergenehmigung zu erwerben. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an das Landratsamt Starnberg.
Frage: Darf ich mir eine E-Motor Fine an mein SUP dranbauen?
Antwort: Ja, das SUP braucht dann aber eine Zulassung/Kennzeichen am SUP. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Starnberg.
Frage: Darf ich mit dem SUP und Paddel auf dem See ohne Genehmigung fahren?
Antwort: Ja.