Ab 1. November sind alle blau (orange ganzjährig) markierten Flächen im Starnberger See für zahlreiche Aktivitäten verboten, um Wasservögel zu schützen.
Das befahren mit Wasserfahrzeugen und Wassersportgeräten, Betrieb von Modellbooten, aber auch Tauchen, Baden sowie die Ausübung des Eissports ist untersagt.
Die Winterruhe ist von 01.11. - 31.03.
Bisher basierte die Winterruhe auf einer freiwilligen Vereinbarung mit den Wassersportvereinen. Da aber eben nicht alle Seenutzer in Vereinen organisiert sind, wurde eine Regelung der Winterruhezone notwendig. Mit dieser gibt es erstmals ein Regelwerk, nach dem Verstöße auch geahndet werden können.
Verordnung des Landratsamtes Starnberg über die Beschränkung des Gemeingebrauchs am
Starnberger See zur Schaffung einer Winterruhezone für Vögel

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